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Januar 2007  

Irrungen und Wirrungen der EU-Erweiterungsstrategie

Klaus Hänsch

Die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei seien "ergebnisoffen" wird behauptet und gleichzeitig betont, daß die EU "mit dem Ziel des Beitritts" verhandle. Daß Verhandlungen ergebnislos enden können, war immer klar. Das Ergebnis der Verhandlung lautet „Beitritt“ – es sei denn, die Türkei will nicht mehr beitreten oder ist nicht in der Lage die Beitrittsbedingungen zu erfüllen. In dem einen wie im anderen Fall liegt der Schlüssel zum Ergebnis in Ankara, nicht in Brüssel.

Daß die EU nach zehn/zwölf Verhandlungsjahren die politische Kraft aufbringen wird, „Nein“ zu sagen, darf als unwahrscheinlich gelten.

Bei Beitrittsentscheidungen soll künftig die „Aufnahmefähigkeit“ der Union beachtet werden. Neu ist das nicht – auch für die Osterweiterung hat das schon gegolten – neu ist die Diskussion darüber.

Dabei taucht immer das Kriterium der Finanzierbarkeit künftiger Beitritte auf - zu Recht. Eine grundlegende Reform des Finanzierungssystems der EU, sowohl auf der Ausgaben- als auch auf der Einnahmeseite, sei notwendig. Das ist zwar richtig gesehen, wird aber zur glatten Selbsttäuschung, wenn in diesem Zusammenhang auf 2008/9 verwiesen wird. Vereinbart ist für diesen Zeitpunkt lediglich eine "Überprüfung" des bis 2013 geltenden Finanzrahmens. Daß sich die 27 heutigen Mitgliedstaaten schon 2009 auf eine Grundsatzreform einigen werden, ist nicht zu erwarten.

Das Europäische Parlament und einige Regierungen haben sich darauf festgelegt, daß das Inkrafttreten des Verfassungsvertrages (oder wenigstens einer EU-Reform mit der Substanz des Verfassungsvertrages) die Voraussetzung für jede künftige Erweiterung ist. Das ist gut gemeint, also ist es das Gegenteil von gut. Zum einen wird unter der Hand aus einer notwendigen Voraussetzung eine hinreichende. Fast unbemerkt verschiebt sich die Sicht auf das, was der Verfassungsvertrag eigentlich leisten soll und auch nur leisten kann: die konsolidierende Vertiefung nach den bereits vollzogenen Erweiterungen.

Und schließlich könnten Erweiterungsgegner und Verfassungsgegner ihre Kräfte bündeln: Wer gegen die Erweiterung ist, braucht nur die Verfassung zu verhindern.

Ein Mantra in der Diskussion über künftige Erweiterungen der Union ist der Hinweis auf die Erfolgsgeschichte der bisherigen. So unbestreitbar die Union zur politischen und wirtschaftlichen Entwicklung und zur Stabilität in den Beitrittsstaaten beigetragen und zugleich ihr eigenes wirtschaftliches und politisches Gewicht in der Welt gestärkt hat, so unzulässig ist es, diese Linie auf alle künftigen Erweiterungen zu extrapolieren.

Die künftige Erweiterung wird als das wichtigste Instrument der EU zur Demokratisierung und Stabilisierung der Nachbarregionen Europas dargestellt. Sie sei "Friedenspolitik", heißt es sogar. Da wird dann jeder zum "Friedensfeind“, der den Zusammenhalt des Friedensraums "Europäische Union" durch Erweiterung bedroht sieht.

Jede Erweiterung war bisher und bleibt eine Herausforderung für die Existenz der Union selbst, kein Stück aus dem außen- und sicherheitspolitischen Werkzeugkasten. Kein Mitgliedstaat der EU würde seine Existenz zur Stabilisierung eines Nachbarstaates oder einer Nachbarregion hergeben. Auch die EU sollte das nicht tun.

Bisher haben weder die Mitgliedstaaten noch die Institutionen in Brüssel und Straßburg es gewagt, den möglichen Beitritt der Türkei als das zu bezeichnen, was er sein wird: Eine Zäsur, die den bisherigen Einigungsprozeß Europas von einem künftigen trennt: Aus der Union der Bürger und Staaten wird ein geostrategischer Raum. Es gibt Gründe, das anzustreben, es gibt Gründe, das abzulehnen. Nur täuschen sollte man sich selbst und andere darüber nicht.

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