Home
Aktuelles
Veröffentlichungen
Interviews/ Zeitungsbeiträge
Reden
außerhalb des Parlaments
im Europäischen Parlament
als Präsident des Parlaments
Persönliches
Pressemitteilungen
Publikationsliste
Links
Kontakt
Impressum
Seite empfehlen
Seite drucken
23.05.2006 Saarbrücken  Download als DOC-Datei
„EU-Verfassung und christliches Europa“. Vortrag von Klaus Hänsch im Rahmen der Vorlesungsreihe "Die Bibel und die Kultur der Gegenwart" der Universität des Saarlandes.

I.

Die Europäische Union ist in der Krise. Krise ist nicht Katastrophe. Krise ist Wendezeit – entweder zu neuem Aufschwung oder zum Verfall. Die Krise wurde zwar nicht hervorgerufen, aber sie hat sich entzündet an dem größten politischen Projekt seit dem Beginn der Einigung Europas Mitte der fünfziger Jahre: Am „Vertrag über eine Verfassung für Europa“.

Vor drei Jahren, Ende Juni 2003, hat der „Konvent zur Zukunft Europas“ den Entwurf des Verfassungsvertrages vorgelegt. Vor zwei Jahren, im Juni 2004, haben ihn die Staats- und Regierungschefs aller 25 Mitgliedstaaten einstimmig gebilligt. Vor einem Jahr, Ende Mai 2005, haben zwei Staaten der EU den Verfassungsvertrag abgelehnt. Aber 15 Staaten haben ihn angenommen, darunter zwei durch Volksabstimmung. Und weitere werden noch folgen.

Noch nie in der 50jährigen Geschichte der europäischen Einigung ist ein Vertragswerk auf so breiter Basis und so transparent erarbeitet worden wie der Verfassungsvertrag. Der Konvent bestand nicht aus Beamten der nationalen Ministerien, sondern aus 105 Delegierten der nationalen Parlamente, des Europaparlaments, der Regierungen und der EU-Kommission. Die Sitzungen des Konvents waren öffentlich - sowohl die Plenarsitzungen als auch die Sitzungen der verschiedenen Arbeitsgruppen. Alle Debatten, Beratungsunterlagen und Empfehlungen waren im Internet nachzulesen.

Darüber hinaus hat der Konvent eine Reihe von öffentlichen Anhörungen durchgeführt. Dabei sind die Vertreter zahlreicher gesellschaftlicher Organisationen auf europäischer und nationaler Ebene mit ihren Anregungen, Forderungen und Kritiken zu Wort gekommen. Ich selbst habe als Mitglied des Konventspräsidiums zahlreiche Gespräche zu einzelnen Themen bzw. Verfassungsartikeln oder auch zum gesamten Entwurf geführt. Die Kirchen waren in diesen Prozeß voll einbezogen. Sie haben sich intensiv beteiligt. Sie haben es geschafft, dass einige ihrer wichtigsten Anliegen in den Verfassungsvertrag aufgenommen wurden.

Es geht um eine Verfassung für Europa, nicht um eine für Frankreich oder Deutschland, Polen oder Irland. Sie kann „nur“ ein Kompromiss sein. Aber zum ersten Mal seit mehreren Jahr-zehnten ist ein europäischer Vertrag nicht auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner geschlossen worden. Vielleicht ist das ein Grund für einige unserer aktuellen Schwierigkeiten.

Der Vertrag kann nur mit der Zustimmung aller 25 Mitgliedsstaaten in Kraft treten. Jedes einzelne Land muß den Verfassungsvertrag nach den Regeln seiner (nationalen) Verfassung ratifizieren. Warum ist das so? Die „Verfassung“ ist – juristisch gesehen – ein internationaler Vertrag zwischen den Mitgliedstaaten der EU. Und weil dieser die heute gültigen Verträge ablösen soll, muß jeder der heutigen Vertragspartner damit einverstanden sein.

Das ist mit dem französischen und niederländischen „Nein“ zunächst nicht erreicht. Ja, die Franzosen und Niederländer haben den Text des Vertrages per Volksabstimmung weggestimmt. Aber die Probleme, für deren Lösung er geschaffen wurde, kann man nicht wegstimmen. In der gegenwärtigen Phase versuchen wir zu klären, ob und in welcher Form der Verfassungsvertrag nach 2007 eine zweite Chance bekommen kann. Er muß sie bekommen und er wird sie bekommen – in welcher Form auch immer.

II.

Was sind die Grundsatzprobleme – nicht die aktuellen politischen – der Einigung Europas am Beginn des 21. Jahrhunderts? Ich werde zunächst versuchen, sie für das, was heute hier unser Thema ist, mit ein paar grundsätzlichen bzw. „einordnenden“ Bemerkungen zu Form und Inhalt des Vertrages über eine Verfassung für Europa zu beschreiben.

1. Die bestehenden Institutionen, Entscheidungsverfahren und Kontrollmechanismen der Europäischen Union sind Mitte der fünfziger Jahre des vorigen Jahrhunderts für eine Gemeinschaft von sechs Mitgliedsstaaten geschaffen worden. Seither ist die Union auf 25 Mitgliedstaaten angewachsen. Die Union hat durch zahlreiche Einzelreformen versucht, sich den Erweiterungen institutionell anzupassen. Das Reformstakkato der letzten zwölf Jahre mit den Verträgen von Maastricht, Amsterdam, Nizza und den Erweiterungen von 1995 und 2004 muß nun in eine dauerhafte Grundordnung für die Europäische Union münden. Nicht für die Ewigkeit, aber doch für die nächsten 20 bis 30 Jahre.

2. In den letzten zehn Jahren ist die Europäische Union in den Kernbereich der Souveränität der europäischen Nationalstaaten hineingewachsen: das Geld, das Recht und das Militär. Deshalb muß es jetzt um eine breitere demokratische Legitimation und eine schärfere Limitation der politischen Macht auf der Ebene der Union gehen. Während die Union immer bedeutender geworden ist, haben sich die Bürger immer mehr von ihr abgewandt. Das hat viele Gründe: Die Bürgerinnen und Bürger müssen künftig besser erkennen können, wer was mit welcher Berechtigung in Brüssel und Straßburg entscheidet. Für was ist die Union zuständig und was bleibt weiterhin in der Hand der Mitgliedstaaten? Wer trägt politische Verantwortung und wer nicht?

Die EU-Verfassung verbreitert die demokratische Basis der EU-Gesetzgebung durch das volle Mitentscheidungsrecht des Europäischen Parlaments. Im Ministerrat werden die Regierungen im gesamten Bereich der Sekundärrechtsetzung mit (qualifizierter) Mehrheit entscheiden können – auch dort wo heute noch Einstimmigkeit erforderlich ist. Und die politische Führung der EU wird stärker personalisiert: ein von den Staats- und Regierungschefs gewählter Präsi-dent der EU, ein vom Europäischen Parlament gewählter Präsident der EU-Kommission mit Richtlinienkompetenz, ein EU-Außenminister als Stimme der Union in der Welt. Statt abstrakter Institutionen werden künftig konkrete Personen für die Union stehen.

3. Die Probleme Europas sind größer geworden und sie haben sich verlagert. Vor 50 Jahren ging es um wirtschaftliche Zusammenarbeit und die Herstellung eines gemeinsamen Marktes. Heute geht es um gemeinsame Gesetze zur Gestaltung von Politik und Gesellschaft: Umwelt-schutz, Verbraucherschutz und Gesundheitsschutz, Fragen der Bioethik, Datenschutz usw.

Vor 50 Jahren ging es um innere Stärke zur Abwehr einer äußeren Bedrohung, den Kommunismus. Heute geht es um Abwehr neuer Bedrohungen: Internationaler Terrorismus, internationale Kriminalität, Drogenhandel, Geldwäsche, Menschenhandel – Seuchen, Hunger, Klimawandel.

Vor 50 Jahren konnte sich das Europa der sechs Gründerstaaten in den Windschatten der USA ducken. Heute hat die Europäische Union, die mit 470 Millionen mehr Menschen vereint als die USA und Russland zusammen, eigene weltweite Verantwortung zu tragen- eine Verant-wortung, die ihr – ob sie das will oder nicht - aus ihrem wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Gewicht erwächst.

Fünfhundert Jahre lang sind die Europäer in die Welt hinausgegangen, mit ihren Ideen und Werten, mit ihren Waren und mit ihren Waffen. Jetzt kommt die Welt zu uns zurück – mit ihren Problemen und mit ihren Menschen. Die Vermehrung der Menschheit und die wachsende materielle Armut ihres größeren Teils, Hunger und Seuchen, Umweltzerstörung und Krieg, ethnische, religiöse, soziale Konflikte in anderen Teilen der Welt werden Europa nicht unberührt lassen. Die Jüngeren unter uns spüren das. Die Europäische Union muß bereit und fähig werden, globale Verantwortung zu übernehmen. Tut sie das nicht, wird sie den Frieden nicht sichern können, nicht einmal in Europa selbst. Es geht um die künftige Stellung der Europäer in der Welt.

Das sind die Gründe, die den Konvent für die Zukunft Europas bei der Ausarbeitung der Verfassung geleitet haben. Beide Kirchen in Deutschland haben die Lage Europas um die Jahrtausendwende genauso gesehen, wie ich sie gerade beschrieben habe. Und auch deshalb haben sie sich für die Schaffung einer europäischen Verfassung ausgesprochen.

Ist das, was der Konvent erarbeitet und die Konferenz der 25 Staats- und Regierungschefs 2004 beschlossen hat, überhaupt eine „Verfassung“? Nach traditionellem juristischen Verständnis nicht. Es handelt sich nicht um die Gründung eines europäischen Staates – die Union wird weder ein Superstaat noch ein Bundesstaat. Es handelt sich um einen internationalen (Grund-) Vertrag für eine Union europäischer Staaten. Wir wollen die europäischen Staaten nicht auf-lösen. Wir wollen die europäischen Völker nicht verschmelzen. Wir wollen sie einigen, nicht vereinheitlichen.

Der Vertrag über eine Verfassung für Europa tritt nicht an die Stelle der nationalen Verfassungen. Er ist schließlich nicht das Ergebnis eines revolutionären Umbruchs, kein Aufbruch in eine neue gesellschaftlich-politische Ordnung, kein Bruch mit dem Alten. Es ist eine Reform der bestehenden Europäischen Union, um sie zu erhalten. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland bleibt gültig.

Der rechtlichen Form nach ist die Verfassung der Europäischen Union ein internationaler Vertrag zwischen Staaten, die beschließen, einen Teil ihrer nationalen Souveränität gemeinsam auszuüben. Dem Inhalt nach regelt er für die Ebene der Europäischen Union all das, was in jedem einzelnen nationalen Staat eine Verfassung regelt: Die Legitimierung und Limitierung politischer Macht.

III.

Wir haben festgestellt, was die „Verfassung für Europa“ ist. Aber was ist „Europa“? Ein Erdteil, der vom Atlantik bis zum Ural reicht, sagt uns die Geographie. Ein Raum gemeinsamer Erinnerungen und Erfahrungen, guter wie schlimmer, und gegenseitiger Durchdringungen und Abhängigkeiten vieler Völker von den Hebriden bis zu den Beskiden, vom Nordkap bis nach Kreta, behauptet die Geschichte. Ein großer Markt, der Freiheit für Personen und Kapital, für Waren und Dienstleistungen nach gemeinsamen Regeln garantiert, wirft die Wirtschaft ein.

Und was sagt die Religion? Europa ist vom Christentum geprägt, gewiss. Und ich finde, wir sollten das nicht ständig relativieren. Aber auch das europäische Judentum, und die arabisch-sarazenische Kultur, und die griechisch-römische Antike, und die Aufklärung hatten und haben einen festverwobenen Anteil an dem, was heute europäisch ist. Aber ohne den christlichen Glauben, ohne die Lateinische Kirche, wäre das nicht entstanden, was wir „Europa“ nennen.

Im Zusammenhang mit der Debatte über die Mitgliedschaft der Türkei in der EU wird von türkischer Seite (Erdogan) und von bestimmten Teilen der europäischen Öffentlichkeit immer wieder gefordert, die Europäische Union müsse durch die Aufnahme der Türkei beweisen, daß sie kein „Christen-Club“ sei. Ich halte das für eine dümmliche Unverfrorenheit. Erstens ist die EU kein Club, sondern eine rechtsetzende solidarische Staatengemeinschaft auf der Grundlage gemeinsamer Werte. Und zweitens leben in der EU 16 Millionen Bürgerinnen und Bürger muslimischen Glaubens. Wir müssen überhaupt nichts beweisen.

Die Identität von Christentum und Europa ist Geschichte. Das Ausgreifen Europas auf andere Teile der Erde durch Kolonialisierung und Mission hat die räumliche Identität aufgebrochen - Renaissance und Aufklärung haben die spirituelle Identität aufgelöst. Aber alle Versuche, Religion abzuschaffen, sind in der Geschichte der europäischen Völker gescheitert. Und ge-scheitert sind auch alle Versuche, den christlichen Glauben durch andere Religionen oder Rituale zu verdrängen und zu ersetzen. Europa ist kein areligiöser Kontinent geworden und die Europäische Union keine antireligiöse Organisation. Im Europa der EU sind 80 Prozent (370 Millionen) der Bürger Christen. Rund dreieinhalb (16 Millionen) Prozent sind Moslems. Zwei Millionen sind Juden. Etwa 17 Prozent gehören keiner Kirche an. Davon bezeichnen sich fünf Prozent als überzeugte Atheisten.

Hat dieses Europa Grenzen? Gewiß. Aber wo liegen sie? Das Mittelmeer, der Atlantik, das Nordmeer, das ist klar. Aber im Osten und im Südosten, zu dem Raum hin, aus dem Europa dem Mythos zufolge stammt, sind die Grenzen unbestimmt und unbestimmbar. Das geographische Europa zieht andere Grenzen als das historische, das ökonomische Europa andere als das kulturelle – und sie alle sind verschieden von denen des politischen Europas: Die in der Europäischen Union heute vereinigten 25 Staaten sind nicht das ganze Europa. Und die im Europarat versammelten 46 Staaten sind mehr als das ganze.

Auch durch das, was ganz unzweifelhaft Europa ist, haben sich immer Trennlinien gezogen. Die von Mauer und Todesstreifen markierte ideologisch- machtpolitische Grenze in Europa von Lübeck nach Triest, war vielleicht eine besonders undurchlässige, aber bei weitem nicht die erste und längst nicht die dauerhafteste Grenze zwischen dem einen und einem anderen Europa. Und haben nicht gerade wir Christen, Orthodoxe, Katholiken und Protestanten und ihre jeweiligen Variationen auch unsere eigenen Trennungen erfunden? Auf den dunklen Seiten der Geschichte Europas sind auch triumphalistische Dominanzen christlicher Provenienz eingetragen.

Mit „Europa“ wurde schon immer nur ein Teil seiner Geographie, seiner Völker, seiner Kultur bezeichnet – und ein wechselnder dazu. Und schon immer nahm man einen Teil für das Ganze. Zu den Wesensmerkmalen Europas gehört das Unbegrenzte, das Ungenaue, auch das Ungeheure.

IV.

Mit gutem Grund sagt die EU-Verfassung über die Grenzen der Europäischen Union nichts. Sie vermeidet es, Europa auf einen durch die Geographie bestimmten Raum zu reduzieren. Sie definiert die Europäische Union als eine Wertegemeinschaft. Jeder Staat, der Mitglied der Europäischen Union werden und bleiben will, muß sich zu den Werten der Verfassung bekennen und ihnen Achtung verschaffen – uneingeschränkt. Der Beitritt zur Europäischen Union ist eine politische Wert- und Willensentscheidung – die Aufnahme in die EU ist es auch. Die Mitgliedschaft ist keine zwangsläufige Folge der Geographie.

An eine Union, die durch ihre Verfassung von sich behauptet, auf gemeinsamen Werten aufgebaut zu sein, darf die Frage nach der Quelle dieser Werte gestellt werden. Das ist auch die Frage nach ihrem transzendenten Bezug. Für Christen ist das der Bezug auf Gott.

Hätte das nicht schon in der Präambel ausgedrückt werden müssen? Wenn schon nicht als Bekenntnis der Europäische Union zum Christentum so doch wenigstens als Erinnerung an die transzendente Verantwortung allen Handelns auf der Grundlage des Verfassungsvertrages - an eine Verantwortung mithin, die sicher auch den Gläubigen anderer Religionen zugänglich wäre. Ein Gottesbezug wäre zu allererst eine Erinnerung an die Grenzen unserer menschlichen Fähigkeiten und Möglichkeiten, an unsere Bindung an etwas, das über unsere Fähigkeiten und Möglichkeiten hinausweist. Eine Absage also an die Verabsolutierung jeder politischen Ordnung, weil der Staat nicht Gott und der Mensch nicht das Maß aller Dinge ist.

Hätte das nicht am besten ausgedrückt werden können mit der Formulierung des deutschen Grundgesetzes: „In seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen?“ Ich sage „Ja“. Ich kenne keine Formel, die schlichter und zugleich erhabener wäre – ich kenne keine bessere. Aber auch das sage ich: Als christlicher Politiker bin ich rechenschaftspflichtig – auch vor Gott. Aber ich bin es ganz unabhängig davon, ob das in der Verfassung steht oder nicht. Und umgekehrt weiß ich, dass die Gesetze, die ich und meinesgleichen machen, nicht von Gott sind, sondern von mir und meinesgleichen. Wir beschließen nicht über ewige Wahrheiten, sondern mit flüchtigen Mehrheiten.

Ich habe hier aber nicht nur über meine Position zu berichten. Ich muß vor allem die wichtigs-ten Überlegungen im Konvent und auch im Präsidium des Konvents darlegen, die dazu geführt haben, dass ein Gottesbezug in der Präambel des Verfassungsvertrages nicht erscheint. Die schlichte Übernahme des Satzes aus der Präambel des deutschen Grundgesetzes lag weit außerhalb des konsensfähigen Wollens und Wirkens des Konvents.

Dafür gibt es eine ganze Reihe von Gründen. Der massive Widerstand aus Frankreich oder Spanien war nur einer von ihnen. Die Franzosen argumentierten aus ihrem laizistischen Verfassungsverständnis. Die Spanier sträubten sich nach der engen Verwobenheit von Kirche und Franco–Diktatur gegen das, was sie als eine Vermischung von Religion und staatlicher Ordnung ansahen.

Die Hauptrolle hat jedoch gespielt, daß ein Bezug auf Gott in der Verfassung in Europa nicht die Regel, sondern die Ausnahme ist. Nur fünf nationale Verfassungen (Deutschland, Dänemark, Griechenland, Irland und Polen) kennen einen Gottesbezug. Dabei fällt Dänemark mit einer heutzutage eher skurrilen Formulierung auf: „Wir, Friedrich IX., von Gottes Gnaden König von Dänemark, der Wenden und Goten...“. Die Mehrzahl der Verfassungen der EU-Mitgliedstaaten kommt ohne Gottesbezug aus. Auch acht von 16 deutschen Landes-verfassungen übrigens.

Vor dem Hintergrund ihrer nationalen Verfassungen blieb die Unterstützung für einen direkten Gottesbezug – wo er überhaupt vorhanden war - unengagiert und lau. Auch die Vorschläge, die im Konvent für die Formulierung des Gottesbezuges gemacht wurden, blieben allesamt merkwürdig blässlich, aufweichend und ausweichend. Für den konkretesten dieser Vorschläge - die Übernahme der etwas ausufernden Formulierung aus der polnischen Verfassung - haben sich in der Regierungskonferenz nur sieben von 25 Regierungen eingesetzt: Nicht genug, um das zum Konsens zu erklären.

Schließlich ist nicht unbemerkt geblieben, daß aus den Kirchen und von den Gläubigen selbst durchaus unterschiedliche Signale gesendet wurden. In keiner ihrer offiziellen Äußerungen, übrigens auch in denen von Johannes Paul II nicht, ist der Gottesbezug zum Verfassungs-Dogma erhoben worden. Die finnische Evangelisch-lutherische Kirche und die Griechisch-orthodoxe Kirche haben ihn überhaupt nicht gefordert.

Und neben der offiziell von den Repräsentanten der Kirchen vorgetragenen und in zahlreichen Diskussionen und Gesprächen begründeten Forderung nach einem Gottesbezug waren immer auch Bemerkungen zu hören wie „Gott braucht das nicht“ oder „eine Erwähnung der christ-lichen Wurzeln Europas ist wichtiger“.

Auch das war nicht durchsetzbar. Als Quellen, aus denen Europa seine Werte schöpft, nennt die Präambel nur das „kulturelle, religiöse und humanistische Erbe“. Warum spricht sie nicht klarer und bekennender vom „christlichen“ Erbe als eine der drei Quellen, aus denen sich Europas Wertekanon speist: Antike Philosophie, Christentum und Aufklärung? Darüber hat es lange und kontroverse Debatten gegeben.

Ja, wir hätten in die Präambel einen klaren und eindeutigen Hinweis auf das „christliche Erbe“ aufnehmen sollen. Ich habe dafür gestritten. Zunächst im Präsidium des Konvents und danach auch als Vertreter des Europäischen Parlaments in der Regierungskonferenz. Es ist doch eine Tatsache, dass die großen Zeugnisse der europäischen Kultur ohne Bezug zum Christentum nicht entstanden und nicht erklärbar sind. Ja, mehr als nur ein Bezug: Die bedeutendsten dieser Zeugnisse finden sich in den Kirchen und sind Auftragswerke der Kirchen. Die gesamte Kunst-entwicklung des sogenannten Abendlandes in dem Jahrtausend zwischen 600 und 1600 hat doch unter Kirchendächern Platz (Seibt).

Mit dem Hinweis auf das Christentum als eine der drei Quellen europäischer Werte, hätten wir Europa ja nicht zu einer christlichen Union erklärt. Wir hätten nur eine historische Tatsache beschrieben. Deshalb war ich auch nicht bereit, mich auf Formulierungen wie „jüdisch-christliches Erbe“ oder gar „jüdisch-christlich-muslimisches Erbe“ einzulassen.

Am Ende – in der Konferenz der Regierungen- war es sogar nötig, die Formulierung „religiöses Erbe“ gegen alle die zu verteidigen, die es entweder ganz streichen wollten oder als „spirituelles Erbe“ verkleiden wollten. Wir standen vor der Entscheidung: Entweder verzichten wir auf den Gottesbezug und geben uns in der Präambel mit dem Hinweis auf das „religiöse Erbe“ zufrieden oder der ganze Verfassungsvertrag kommt nicht zustande.

V.

Dennoch ist das christliche Erbe Europas unverwechselbar und unauflöslich in den Verfassungsvertrag eingewoben. Und zwar an Stellen, deren verfassungsrechtliche Relevanz bis hin zur Einklagbarkeit weitaus höher ist, als die Präambel.

Die Europäische Charta der Grundrechte – die integraler Bestandteil des Verfassungsvertrages geworden ist - setzt an die erste Stelle den Satz: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu schützen und zu achten“. Diese Würde wird dem Menschen nicht verliehen. Sie kann ihm auch nicht entzogen werden. Sie ist ihm als Gottes Geschöpf eingeboren. Die Transzendenzbindung der europäischen Politik, die viele durch den Gottesbezug in der Präambel gesichert sehen wollten – hier, in diesem Verfassungsartikel, ist sie verankert.

Die Europäische Charta der Grundrechte bringt zum Ausdruck, daß die Union nicht nur um der Freiheiten des Marktes, sondern auch um der Rechte der Bürger willen besteht. Neben die beiden Säulen des ethischen Grundbestands der politischen Kultur Europas, die „Freiheit“ und die „Gleichheit“, stellt sie nun auch die dritte Säule, die „Solidarität“. Ist in ihr nicht die „Brüderlichkeit“ zu erkennen und in dieser die „Nächstenliebe“? Mit der außer Verfügbarkeit gestellten Würde des Menschen und dem Dreiklang, „Freiheit“, „Gleichheit“, „Solidarität“, legt die Verfassung der Einigung Europas einen Wertekanon zu Grunde, der auch aus christlicher Quelle schöpft. Er ist - wenn Sie so wollen – ein säkularisierter christlicher Wertekanon.

Ich will jetzt nicht schulmeisterlich den gesamten Wertekanon der Europäischen Union auf seinen christlichen Gehalt abklopfen – auch nicht die Prinzipien, denen ihr Handeln unterworfen ist. Etwa wenn sie das reproduktive Klonen von Menschen verbietet. Oder wenn sie eugenische Praktiken verbietet, die eine Selektion von Menschen zum Ziel haben. Oder wenn sie es verbietet, den menschlichen Körper oder Teile davon zur Gewinnerzielung (Organhandel) zu nutzen. Die EU-Verfassung geht in diesen Ethik-Fragen weiter und ist präziser als die meisten nationalen Verfassungen. Ich will hier auch nicht das Prinzip der Subsidiarität, das durch die Verfassung geschärft und einklagbar gemacht wird, auf seine kirchlichen Wurzeln untersuchen.

Ich will nur auf einen Wert noch besonders hinweisen: die Toleranz. Die Toleranz gegenüber dem Andersartigen, dem anders Denkenden, dem anders Wertenden – nicht als Gleich-Gültigkeit aller Überzeugungen und Standpunkte, sondern als Achtung vor der Würde des Mitmenschen – gehört zur europäischen Kultur, zur Tugend des Christen wie zu der des Humanisten. Die Europäische Verfassung verbietet jede Diskriminierung aus religiösen, weltanschaulichen, ethnischen oder politischen Gründen.

Zu Europa gehört leider auch die ständige Gefahr des Abgleitens in die Intoleranz. Europäische Christen haben Juden, Muslime, Indianer verfolgt, gemartert und getötet in Kreuzzügen, Pogromen, Holocaust. Und europäische Christen haben in Religionskriegen und Bartholomäus-Nächten andere europäische Christen verfolgt, vertrieben und getötet. Weil auch das ein Teil unseres gemeinsamen geschichtlichen Erbes ist, dürfen Nationalismus, Rassismus und religiöser Fanatismus, gleich welchen Ursprungs und gleich welcher Prägung, nie wieder eine Chance bekommen – bei uns nicht und auch nirgendwo sonst in Europa.

VI.

Zu den Prinzipien, die dem modernen Staat in Europa – und damit auch der Union der euro-päischen Staaten – zugrunde liegen, gehört die Unterscheidung zwischen Politik und Religion. Der säkulare Staat gilt als Kind der Aufklärung, der Menschenrechtsidee, der Französischen Revolution. Ganz gewiß zu Recht. Es gibt aber auch eine zweite „genetische Spur“. Mit der Trennung von weltlicher und geistlicher Macht, dem Dualismus von Kaiser und Papst, der Interpretation des Jesu-Wortes: „Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist und Gott was Gottes ist“ ist er auch ein Kind des christlichen Mittelalters.

Diese Trennung unterscheidet das lateinische Christentum seit dem Mittelalter vom orthodoxen Christentum. Und die Trennung von weltlicher und geistlicher Macht unterscheidet das christliche Europa von bestimmten Ausprägungen des Islam. Es ist der säkulare Staat, der Glaubensüberzeugungen und Organisation des Gemeinwesens voneinander trennt, der Europa auszeichnet.

Dazu haben der Staat und die Kirchen einen für sie wesentlichen Verzicht leisten müssen. Der Staat musste auf eine religiöse Rechtfertigung verzichten. Die Staatsgewalt ist nicht mehr „von Gott“ verliehen, sondern sie geht „vom Volke aus“. Die Religionen mussten darauf verzichten, ihren absoluten Geltungsanspruch, ihren „Wahrheitsanspruch“, mit Hilfe staatlicher Gewalt durchzusetzen. Beides hört sich heute selbstverständlich an, aber das war es lange Zeit nicht – auch für die Kirchen nicht.

Wir haben in Europa die Erfahrung gemacht, wie grausam und schrecklich kriegerische Auseinandersetzungen werden können, die im Namen eines absoluten Wahrheitsanspruches geführt werden. Der säkulare Staat wahrt als Ordnung der Gesellschaft gegenüber allen Religionen und Konfessionen so viel Distanz, dass er ihr friedliches Miteinander regeln und garantieren kann. Die Religionsfreiheit, die unser Grundgesetz garantiert und die auch durch die europäische Verfassung garantiert wird, gilt nicht nur für die christlichen Kirchen. Sie gilt, auch wenn das manchen nicht immer ausreichend bewusst ist, für andere Religionsgemein-schaften gleichermaßen und gewiss auch für den Islam.

Hier sprudelt die Quelle vieler Konflikte und Missverständnisse. Der säkulare Staat garantiert die Freiheit des Glaubens und der Religionsausübung für alle. Aber er ist nicht neutral. Er hat Religion nicht zu bewerten. Aber er muß von Gläubigen wie von Nichtgläubigen, von den Kirchen wie den allen anderen Religionsgemeinschaften erwarten, dass sie sich Verfassung und Gesetz unterwerfen.

Die Trennung von „sacerdotium“ und „regnum“ ist seit mehr als 700 Jahren ein Wesens-merkmal der christlich-abendländischen Kultur Europas geworden. Wer sie aufgibt, gibt Europa auf. Die neue Herausforderung, die einige Formen des gelebten Islam an Europa stellen, zielt weniger auf den christlichen Glauben als auf die säkulare Organisation des europäischen Gemeinwesens. Wir dürfen ihr nicht nachgeben.

VII.

Wo Staat und Kirche grundsätzlich getrennt sind, kann das Verhältnis von Staat und Kirche, die Stellung der christlichen Kirchen in der Gesellschaft, doch ganz unterschiedlich geregelt sein. In der EU gibt es da zwischen den Mitgliedstaaten erhebliche Unterschiede.

Es gibt die evangelischen Staats- bzw. Volkskirchen in Skandinavien. Da gibt es die Besonder-heit der anglikanischen Staatskirche in England. Es gibt das griechisch-orthodoxe Sonder-verhältnis von Kirche und Staat in dem die Verfassung u.a. garantiert, daß „der Wortlaut der Heiligen Schrift unverändert erhalten (bleibt).“ Es gibt den polnischen Modus vivendi zwischen Staat und Kirche und den deutschen. Und es gibt die französische Verfassung, die Frankreich zur „laizistischen Republik“ erklärt.

Diese Unterschiede haben sich häufig nach schmerzvollen Auseinandersetzungen und Kämpfen herausgebildet. Sie sind in Vereinbarungen zwischen weltlicher und geistlicher Macht festgelegt worden, die eine je eigene friedensstiftende Wirkung entfaltet haben. Schon an dem bloßen Versuch, diese Unterschiede zu „europäisieren“, würde jede EU-Verfassung scheitern. Wir haben es daher gar nicht erst versucht.

Es geht dabei nicht um eine religiöse Frage, sondern um eine Verfassungsfrage. Die Euro-päische Union führt die Staaten und Völker Europas zusammen. Sie löst sie nicht auf. Der Verfassungsvertrag garantiert ausdrücklich „... die nationale Identität der Mitgliedsstaaten, die in deren grundlegender politischer und verfassungsrechtlicher Struktur zum Ausdruck kommt.“ (I-5) Und für das Verhältnis von Staat und Kirche ist er noch präziser: „Die Union achtet den Status, den Kirchen und religiöse Vereinigungen oder Gemeinschaften in den Mitgliedsstaaten nach deren Rechtsvorschriften genießen und beeinträchtigt ihn nicht.“ (I-52,1)

In Deutschland sind Staat und Kirche klar voneinander getrennt, aber beide wirken auf vielen Feldern im Interesse der ganzen Gesellschaft zusammen. Ich halte das, alles in allem, für den richtigen Weg, und ich sehe keinen Anlass dafür, dass wir uns dem Laizismus unserer französischen Nachbarn und Freunde anschließen sollten. Die EU kann und darf uns da nicht dreinreden. Aber ebenso wenig kann und darf sie anderen Staaten unseren Weg verordnen. Die Verfassung will Europa einigen, nicht vereinheitlichen.

Die Europäische Union ist eine säkulare Organisation. Nach Geschichte und Gegenwart Europas kann sie nichts anderes sein. Aber sie ist nicht laizistisch. Die Union ist kein religionsfreier Raum und schon gar kein religionsfeindlicher Raum. Sie verbannt Religion nicht ins Private. Der säkulare Verfassungsstaat muß in eigenem (Vernunft-) Interesse mit den religiösen Quellen schonend umgehen, aus denen sich das Normbewusstsein und die Solidarität von Bürgern speist (Habermas).

Die Neutralität der Union gegenüber Religionen und Weltanschauungen darf nicht verwechselt werden mit einer Neutralität der europäischen Gesellschaft in diesen Fragen. Mehr noch: Wie der weltanschaulich neutrale Staat, so ist auch die Union der europäischen Staaten auf Über-zeugungen angewiesen, die in verschiedenen und unterscheidbaren Gemeinschaften gelebt werden – auf Gemeinschaften, die Werte haben und die Orientierung geben wollen. Zu ihnen gehören in besonderer Weise die Kirchen und Religionsgemeinschaften, die ihre Vorstellungen in die Gesellschaft einbringen. Die Union akzeptiert die Kirchen und Religionsgemeinschaften nicht bloß als Derivate der individuellen Glaubensfreiheit. Sie sind für sie originäre Emanationen der korporativen Freiheit in der EU.

Kirchen und Glaubensgemeinschaften können öffentlich wirken. Sie sollen es sogar. Ihre Einmischung in europäische Angelegenheiten ist ausdrücklich erwünscht. Das kommt im sogenannten „Kirchenartikel“, der EU-Verfassung deutlich zum Ausdruck: „Die Union pflegt mit den Kirchen (und Gemeinschaften) in Anerkennung ihrer Identität und ihres besonderen Beitrages einen offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog.“ (I-52,3) Darauf haben beide Kirchen in Deutschland besonders nachdrücklich gedrungen. Mit Erfolg, wie man sieht.

Wir haben das Zusatzprotokoll zum Vertrag von Amsterdam unverändert zum integralen Bestandteil der Verfassung gemacht. Und wir haben den Anspruch der Kirchen, am politischen Dialog teilzunehmen, nicht mit den Ansprüchen großer Verbände, wie die Organisationen der Wirtschaft oder die Gewerkschaften, zu einem einzigen Verfassungsartikel vermengt und vermanscht. Die Sonderstellung der Kirchen im politischen Dialog, ist nicht so selbstverständ-lich wie es zu sein scheint. Sie ist für die große Mehrzahl der Mitgliedstaaten durchaus gewöhnungsbedürftig. Schließlich findet sich in ihren Verfassungen eine solche Klausel nicht, allenfalls in Kirchenverträgen und Konkordaten.

Was den institutionalisierten Dialog zwischen Religion und Politik anlangt, ist der Verfas-sungsvertrag kirchenfreundlicher als die Mehrzahl der nationalen Verfassungen. Er garantiert, dass die Verlagerung von national-staatlicher Macht und politischer Entscheidungskompetenz auf die EU nicht zum Bermuda-Dreieck für die Mitwirkungsansprüche und Mitwirkungs-möglichkeiten der Kirchen am gesellschaftlichen Dialog wird.

VIII.

Der Vertrag über eine Verfassung für Europa ist nicht perfekt - auch aus der Sicht der Kirchen nicht. Aber bei aller berechtigten Kritik an einzelnen Mängeln und Lücken und Ungereimt-heiten, sollten wir nicht vergessen oder verschweigen, um was es sich handelt: Um eine zivilisatorische Leistung ersten Ranges. Mit dem Vertrag über eine Verfassung für Europa verbinden 25 und mehr Staaten und Völker, die mit Raub und Mord und Krieg und Verwüstung übereinander hergefallen sind, ihr politisches Schicksal unauflöslich miteinander. Das ist ohne Beispiel in der Geschichte Europas und der Welt. Und es macht Europa zum Beispiel für die Welt.

Zu Beginn des 20. Jahrhunderts war Europa der politische, wirtschaftliche und geistige Mittelpunkt der Welt. In der Mitte des letzten Jahrhunderts war es noch – negativ wie positiv – der wichtigste Referenzpunkt für die Welt. Am Beginn des 21. Jahrhunderts scheint Europa für den größeren Teil der Menschheit ohne Belang. Der einstmals unerschütterliche Glaube an die Überlegenheit der europäischen Zivilisation in der Welt ist verflogen. Neue Regionen bean-spruchen den Platz in der Welt, der ihnen zusteht. Neue Mächte und Machtblöcke bilden sich. Neue Weltsichten und Welterklärungen beanspruchen ein Interpretationsmonopol für eine umfassende Lebensgestaltung der Menschen.

Wir Europäer dürfen nicht wie früher den Platz beanspruchen, der anderen zusteht. Aber wir haben das Recht, unseren eigenen zu behaupten. Ohne die einzigartige Verbindung und gegenseitige Durchdringung von Religion und Aufklärung, von Transzendenz und Säkularis-mus, ist Europa nicht europäisch. Das müssen und wollen wir für uns und für die Welt erhalten. Nur durch die politische Einigung der Völker Europas auf der Grundlage gemein-samer Werte in der Europäischen Union zeichnet sich für uns Deutsche und für unsere europäischen Nachbarn noch die Chance ab, die Macht der global wirksamen Tatsachen mit europäisch-christlich-humanistischer Selbstbestimmung zu durchdringen.

Das Christentum ist – wenn auch vielfältig gebrochen – in der Verfassung der Europäischen Union kulturell, spirituell und politisch präsent. Ob es für die Zukunft Europas auch prägend ist, hängt freilich von den Christen und ihren Kirchen sehr viel mehr ab, als von der Konstruktion des Vertrages über eine Verfassung für Europa.

zurück