| Klaus Hänsch zur "Denkpause":
Die Pause, die sich die Staats- und Regierungschefs im Ratifizierungsprozeß verordnet haben, muß genutzt werden, um
- deutlicher herauszustellen, was neu ist am Verfassungsvertrag: Das sind vor allem die Teile Handlungsfähigkeit nach außen, breitere demokratische Legitimierung europäischer Entscheidungen durch das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente.
- die Realität der Union stärker zu betonen: Der Verfassungsvertrag schafft keinen europäischen Bundesstaat. Er setzt den immer neuen Vertragsrevisionen ein Ende. Eine immer weitergehende Integration ist nicht sein Ziel. Er enthält erstmals ein Austrittsrecht für die Mitgliedstaaten.
- eine Gruppe hochrangiger Experten prüfen zu lassen, ob und wie weit die Grundlagenteile I und II des Verfassungsvertrages vom Politikteil III getrennt werden können, ohne ihre Substanz zu verlieren.
- statt weitere Beitrittsverträge abzuschließen, muß der im Verfassungsvertrag enthaltene Artikel über "Die Europäische Union und ihre Nachbarn" Grundlage und Ziel der EU-Politik gegenüber allen Nachbarländern werden.
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