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17.6.2005  Download als PDF-Datei
Klaus Hänsch zur "Denkpause":

Die Pause, die sich die Staats- und Regierungschefs im Ratifizierungsprozeß verordnet haben, muß genutzt werden, um

  1. deutlicher herauszustellen, was neu ist am Verfassungsvertrag: Das sind vor allem die Teile Handlungsfähigkeit nach außen, breitere demokratische Legitimierung europäischer Entscheidungen durch das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente.
  1. die Realität der Union stärker zu betonen: Der Verfassungsvertrag schafft keinen europäischen Bundesstaat. Er setzt den immer neuen Vertragsrevisionen ein Ende. Eine immer weitergehende Integration ist nicht sein Ziel. Er enthält erstmals ein Austrittsrecht für die Mitgliedstaaten.
  1. eine Gruppe hochrangiger Experten prüfen zu lassen, ob und wie weit die Grundlagenteile I und II des Verfassungsvertrages vom Politikteil III getrennt werden können, ohne ihre Substanz zu verlieren.
  1. statt weitere Beitrittsverträge abzuschließen, muß der im Verfassungsvertrag enthaltene Artikel über "Die Europäische Union und ihre Nachbarn" Grundlage und Ziel der EU-Politik gegenüber allen Nachbarländern werden.

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