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30.06.2009  
Ein guter Tag für Deutschland

Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass der Vertrag von Lissabon mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Klaus HÄNSCH, ehemaliger Präsident des Europäischen Parlaments und SPD-Europaabgeordneter, zeigte sich über den Richterspruch erfreut: "Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist gut für Deutschland. Es wahrt die europäische Handlungsfähigkeit unseres Landes. Alles andere wäre gegen die deutschen Interessen in Europa gewesen. Es hat die Offenheit der deutschen Verfassung für Europa ausdrücklich bestätigt."

Die Entscheidungsgründe ließen erkennen, wie streng die Verfassungsrichter den Vertrag von Lissabon untersucht hätten. Klaus HÄNSCH: "Der Vertrag hat diese Prüfung glänzend bestanden." Nicht der Reform-Vertrag, sondern das von Bundestag und Bundesrat beschlossene Begleitgesetz verstoße gegen das Grundgesetz. Nicht Brüssel, sondern Berlin müsse nachkorrigieren.

Der Europaparlamentarier begrüßte zudem, dass das Bundes­verfassungsgericht der künftigen Entwicklung der Europäischen Union klare Grenzen gesetzt hätte. "Das Urteil lässt sowohl der deutschen als auch der europäischen Politik Spielraum und gibt ihr damit zugleich die Sicherheit, dass die Staatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland im Kern nicht angetastet wird."

Das Bundesverfassungsgericht, so HÄNSCH weiter, hätte "eindeutig und richtungweisend" entschieden. "Es hat den gleichen Weitblick und die gleiche Vorsicht gezeigt, von denen der Konvent sich bei der Ausarbeitung des Verfassungsvertrages 2003 hat leiten lassen."

Klaus HÄNSCH war Mitglied des Präsidiums des Verfassungskonvents.

Für weitere Informationen: Büro Klaus Hänsch Tel.: +32 2 28 47467 und Algara Stenzel (SPD-Pressestelle) Tel.: + 32 473 930 060.